München. Kurz vor Ablauf der Klagefrist gegen den Bau der dritten Startbahn am Münchner Flughafen am Freitag sind 14 Klagen beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München eingegangen.
Unter den Klägern seien sieben Privatleute, der Bund Naturschutz in Bayern (BN), die Stadt und der Landkreis Freising sowie die Gemeinden Oberding, Eitting, Berglern und Fahrenzhausen, teilte das Gericht mit. Die Frist zur Erhebung der Klagen läuft am Freitag um Mitternacht ab. Für die Begründung sind weitere sechs Wochen vorgesehen.
Rein rechtlich hätte die Flughafengesellschaft bereits Ende Juli - mit der Genehmigung durch die Regierung von Oberbayern - die Bagger anrollen lassen können. Sie sagte aber zu, erst mit dem Bau zu beginnen, wenn das Gericht über die Zulässigkeit des Vorhabens selbst entschieden hat. Einige Gegner wollen vor dem VGH aber auch erreichen, dass nicht sofort mit dem Bau begonnen werden darf.
Mit der neuen 4000 Meter langen Piste sollen auf dem Airport künftig 120 statt bisher 90 Starts und Landungen stündlich möglich sein. Mit der Fertigstellung wird nicht vor 2015 gerechnet.
Wirtschaftsverbände forderten vehement den Ausbau. Er sei ein wichtiges Signal für das Industrieland Deutschland. Die Gegner halten den Ausbau angesichts der Wirtschaftskrise für unnötig. Sie warnen vor Lärm, Abgas und Naturzerstörung. Angesichts des Klimawandels sei der Flughafenausbau ein Schritt in die falsche Richtung. Das Aktionsbündnis "AufgeMUCkt" macht seit Monaten mit Aktionen und Demonstrationen mobil gegen die Piste. (dpa)