Ankara. Warensendungen, die unter Verwendung von Carnet TIR oder im Rahmen des gemeinsamen Versandverfahrens in das Zollgebiet der Türkei verbracht werden sollen, müssen nun doch nicht vorher elektronisch angemeldet werden. Das teilte der Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN) unter Verweis auf die Union der Kammern und Börsen der Türkei (TOBB) in einem Rundschreiben vergangenen Freitag mit.
Ursprünglich war vorgesehen gewesen, dass alle Gütertransporte auf der Straße ab 15. Februar 2015 mindestens eine Stunde vor der Einfuhr in das türkische Territorium elektronisch anzumelden sind. Das türkische Ministerium für Zoll und Handel habe in einem Rundschreiben an die türkische Wirtschaft aber darauf aufmerksam gemacht, dass die geplante sicherheitstechnische Änderung bei der Zollanmeldung nicht wie geplant in Kraft getreten ist, so der GVN. (ag)