Ankara. Seit dem 15. Februar 2015 müssen Warensendungen, die unter Verwendung von Carnet TIR oder im Rahmen des gemeinsamen Versandverfahrens in das Zollgebiet der Türkei verbracht werden sollen, vorher elektronisch angemeldet werden. Die Union der Kammern und Börsen der Türkei (TOBB) und Zollkanzlei Peterka in Hamburg weisen darauf hin, dass inzwischen Güterverkehre auf der Straße mindestens eine Stunde vor der Einfuhr in das türkische Territorium anzumelden sind.
Bei Warenbeförderungen, die unter Carnet TIR durchgeführt werden, ist die Anmeldung demzufolge über das IRU-Webportal TIR-EPD möglich. Unternehmen, die die Waren befördern, können sich hier kostenlos registrieren und ihre Sicherheitsdaten an das jeweilige Grenzzollamt senden.
Nach dem Beitritt der Türkei in 2012 kann man das gemeinsame Versandverfahren als Alternative zum Versandverfahren mit Carnet TIR in Anspruch nehmen. Fahrzeughalter, die der neuen Zollpflicht nicht nachkommen und ohne elektronische Vorabanmeldung in das türkische Territorium einfahren, müssen nach Verbandsangaben mit Bußgeldern rechnen.
Wer das sogenannte neue EDV-gestützte Versandsystems (NCTS) nutzt, um Waren in die Türkei zu befördern, muss die Einfuhren übrigens nicht vorab extra elektronisch anmelden. Das zuständige Eintrittszollamt erhält in solchen Fällen bereits alle notwendigen Informationen über dieses IT-Verfahren. (ag)
ACHTUNG!: Das Türkische Ministerium für Zoll und Handel hat die Einführung der neuen Meldepflicht inzwischen verhindert.