Köln. Wer trotz des neuen Verbots die regelmäßige Wochenruhezeit im oder am Lkw verbringt, muss ab sofort mit richtig teuren Strafen rechnen. Wie das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) jetzt der VerkehrsRundschau mitteilte, hat die für Anpassungen des bundeseinheitlichen Bußgeldkatalogs zuständige Bund-Länder-Arbeitsgruppe einen neuen Tatbestand erstellt. Demzufolge muss der Fahrer 500 Euro und der Unternehmer 1500 Euro zahlen, wenn die regelmäßige Wochenruhezeit im Fahrerhaus oder an einem Ort ohne geeignete Schlafmöglichkeit verbracht wird. Neben dem BAG kontrollieren dies Polizei und Zoll.
„Zwar haben diese Beträge bisher noch keinen Eingang in den bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog gefunden und es ist insoweit auch noch mit Anpassungen zu rechnen“, sagte ein BAG-Sprecher auf Anfrage. Bis eine abschließende Abstimmung mit den zuständigen Landesbehörden und eine förmliche Anpassung des Bußgeldkatalogs erfolgt seien, orientiere sich die Ahndungspraxis seiner Behörde aber an diesen Bußgeldsätzen. „Die Beträge gehen von vorsätzlicher Begehungsweise und gewöhnlichen Tatumständen aus“, erklärte er. Die Höhe sei mit Blick auf die Beispiele in Belgien und Frankreich bewusst gewählt worden, um Autobahn-Nomaden abzuschrecken.
Verbot seit einer Woche in Kraft
Seit 25. Mai stellt eine Gesetzesänderung klar, dass sowohl einem Fahrer als auch dem Verkehrsunternehmen auf deutschem Boden ein Bußgeld droht, wenn die regelmäßige Wochenruhezeit im Fahrzeug verbracht wird. Bisher hatten Transport- und Speditionsverbände damit gerechnet, dass bei Zuwiderhandlung eine Strafe von 60 Euro beziehungsweise 180 Euro pro Stunde droht. Neben den saftigen Bußgeldern müssen die Betroffenen damit rechnen, dass das BAG die Weiterfahrt untersagt, bis die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit vollständig an einem Ort mit geeigneter Schlafmöglichkeit nachgeholt wurde.
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(ag)
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