Bad Homburg. Der Wettbewerbszentrale liegen nach eigenen Angaben zahlreiche Abmahnschreiben vor, in denen unbekannte Dritte im Namen der Wettbewerbszentrale auftreten. Diese Abmahnungen weisen im Briefbogen als vorgeblichen Absender die Wettbewerbszentrale mit der Anschrift Landgrafenstraße 24 B in 61348 Bad Homburg auf. Es wird darin die Verletzung wettbewerbsrechtlicher Bestimmungen beanstandet und gleichzeitig die Zahlung einer Aufwandspauschale in der Gesamthöhe von 403,00 Euro verlangt.
Die Wettbewerbszentrale weist darauf hin, dass es sich hierbei um fingierte Abmahnungen handelt. Die Wettbewerbszentrale sei nicht Aussender dieser Abmahnungen. Diese gefälschten Abmahnungen seien für den Adressaten leicht an dem im Vordruck für die Unterlassungserklärung angebrachten Aktenzeichen zu erkennen. Bei den gefälschten Abmahnungen ist demnach eine reine Ziffernfolge angegeben. Bei authentischen Abmahnungen der Wettbewerbszentrale beginne das Aktenzeichen jedoch mit einem Großbuchstaben und einer sich erst hieran anschließenden Ziffernfolge. Zudem beträgt die Aufwandspauschale der Wettbewerbszentrale lediglich 219,35 Euro.
Die Wettbewerbszentrale beabsichtigt, die zuständige Staatsanwaltschaft einzuschalten. Zur Ermittlung des Urhebers benötigen die Strafverfolgungsbehörden jedoch die Originale der gefälschten Abmahnschreiben nebst Briefumschlag. Hier kann gegebenenfalls nach Fingerabdrücken beziehungsweise DNA-Spuren gesucht werden. Sollten solche Originalbeweisstücke vorliegen, wird um Übersendung an die Wettbewerbszentrale zum Aktenzeichen DSW 2 0018/12 gebeten. (ag)