München. Wer viel hinter dem Steuer sitzt, will es jetzt auch dort adventlich haben. Illuminierte Schneemänner, blinkende Sterne, bunt leuchtende Nikoläuse im Cockpit haben Konjunktur. Nur: Schmuckbeleuchtung im Auto ist verboten, betont der TÜV Süd.
Geregelt ist das Verbot im Paragraph 49a der Straßenverkehrs- und Zulassungsordnung StVZO. Es gilt nicht nur für Weihnachtsdekoration, sondern auch für für blinkende und umlaufende LED-Namensschilder sowie beleuchtete Firmenzeichen. „Alles, was innerhalb und außerhalb des Fahrzeugs leuchtet, muss vorgeschrieben oder zulässig sein. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen dadurch nicht beeinträchtigt werden”, betont Eberhard Lang von TÜV Süd. Darüber hinaus könnten blinkende Lichter schnell mit Warnzeichen verwechselt werden. (sno)