Erfurt. Angesichts des Streits um den neuen schärferen Bußgeldkatalog müssen Auto- und Lkw-Fahrer in Thüringen vorerst nicht befürchten, ihren Führerschein abgeben zu müssen. Bis zur Klärung der rechtlichen Situation würden die Strafen derzeit nicht vollzogen, erklärten das Innen- und das Infrastrukturministerium auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Es werde aber weiterhin kontrolliert, nur die Verstöße würden erst später geahndet.
Seit April gilt eigentlich ein neuer Bußgeldkatalog, nachdem der Bundesrat die Straßenverkehrsordnung verändert hatte. Demnach droht nun ein Monat Führerscheinentzug schon dann, wenn man innerorts 21 Kilometer pro Stunde zu schnell fährt oder außerorts 26 km/h zu schnell – zuvor galt dies bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von 31 km/h im Ort und 41 km/h außerhalb.
Das Bundesverkehrsministerium hält den neuen Katalog nun wegen eines „fehlenden Verweises auf die notwendige Rechtsgrundlage“ für nichtig. Daraufhin bat der Bund die Länder, die schärferen Regeln zunächst auszusetzen und zur alten Regel zurückzukehren.
Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) will zeitnah Klarheit schaffen, wie Temposünder künftig bestraft werden. Scheuer hatte bereits angekündigt, dass er die aus seiner Sicht überzogene Verschärfung rückgängig machen wolle. Zuvor hatte es Proteste von Autofahrern gegeben.
Thüringens Infrastrukturminister Benjamin-Immanuel Hoff (Linke) erklärte hingegen, wenn es einen Formfehler gebe, müsse dieser korrigiert werden und nicht die Regelung. Rasen sei keine Bagatelle und eine der Hauptursache für Verkehrsunfälle. „Das Thüringer Verkehrsministerium ist nicht Lobby der Raser, sondern steht ein für die Schwächsten im Straßenverkehr.“
Die Thüringer Polizei sei angehalten, Verkehrsverstöße weiterhin aufzunehmen und zu erfassen, hieß es aus dem Thüringer Innenministerium. Momentan werde aber diesbezüglich niemand vor Ort zur Kasse gebeten. Die Verwarnungen würden mit einem gesonderten Beleg registriert und ausgesetzt, bis es eine klare Rechtslage gebe. „Diese Verstöße werden so oder so geahndet, nur später.“ Gleiches gelte für die entsprechenden Bußgeldverfahren.