Erfurt. Thüringer Verkehrsunternehmen in finanziellen Schwierigkeiten beklagen eine ungleiche Behandlung in der Corona-Krise. „Wir haben uns deshalb an Verkehrsminister Hoff sowie Wirtschaftsminister Tiefensee gewandt, da die Förderung völlig unterschiedlich ausfällt. Manche Unternehmen bekommen gar keine Förderung, andere erhalten 30.000 Euro“, sagte Martin Kammer, Hauptgeschäftsführer des Landesverbandes des Verkehrsgewerbes (LTV) am Montag. Er fügte hinzu: „Denn Unternehmen, die in diesem Jahr bereits Beihilfen im Rahmen des BAG-Mautharmonisierungsprogramms erhalten haben, gehen unter Umständen bei den Corona-Hilfen leer aus“. Es geht also um Fördermittel für De-Minimis, die viele bereits im Januar beantragt hatten.
Dabei sei in der Bundesregelung zu den Kleinbeihilfen klar geregelt, dass beide Förderprogramme parallel genutzt werden können und nicht gegeneinander aufgerechnet werden sollen. „In den Bewilligungsschreiben unserer Mitglieder wird weiterhin von einem Schwellenwert von 100.000 Euro innerhalb von drei Jahren ausgegangen und die beantragte Corona-Soforthilfe um die Restfördersumme gekürzt“, rechnete Kammer vor. „Wir fordern daher die Landesregierung auf, hier schnellstmöglich zu handeln, um das Überleben der Unternehmen zu sichern“.
Zugleich stellte sich bei Gesprächen des LTV demnach heraus, dass Förderungen abhängig vom Datum der Antragstellung gewährt wurden. „Für ein Unternehmen in Existenznot ist es völlig unerheblich, ob der Antrag auf Corona-Soforthilfen vor oder nach dem 1. April gestellt wurde. Bürokratisches Handeln darf es hier angesichts der besonderen Situation nicht geben“, betonte Kammer. (ag)