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Versicherer: Recht für automatisiertes Fahren ausreichend

23.01.2018 10:16 Uhr
Versicherer: Recht für automatisiertes Fahren ausreichend
Unter anderem disktutieren Versicherungsrechtler beim Deutschen Verkehrsgerichtstag über das Haftungssystem für automatisiertes Fahren
© Foto: Swen Pförtner/dpa/picture-alliance

Nach Einschätzung der deutschen Versicherungswirtschaft ist das in Deutschland geltende Haftungs- und Versicherungsrecht auch für das automatisierte Fahren ideal. Bereits nach geltendem Recht entschädigt die Kfz-Haftpflichtversicherung Opfer von Verkehrsunfällen umfassend.

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Goslar. Das in Deutschland geltende Haftungs- und Versicherungsrecht genügt auch den Anforderungen des automatisierten Fahrens. Diese Position vertritt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) vertritt im Vorfeld des 56. Verkehrsgerichtstags (VGT), der am Mittwoch in Goslar startet. In einem der acht Arbeitskreise diskutieren die Verkehrsrechtsexperten dort diese Woche über die Risiken der neuen Technik und die Notwendigkeit eines neuen Haftungssystems. Bereits nach geltendem Recht entschädige die Kfz-Haftpflichtversicherung Opfer von Verkehrsunfällen umfassend, betonte der GDV.

Bisherige gesetzliche Regelungen bieten schon Schutz

Bisher sind die Regelungen in Deutschland nach Angaben des Verbandes folgendermaßen: Kommen Dritte beim Betrieb eines Fahrzeugs zu Schaden, spielt es für eine Entschädigung durch die Kfz-Haftpflichtversicherung keine Rolle, wer oder was einen Unfall verursacht hat. Unfälle durch automatisierte Fahrzeuge sind davon heute schon ebenso umfasst wie etwaige Unfälle, die infolge eines Hackerangriffs auf vernetzte Autos entstehen. Das hat dem GDV zufolge diese Vorteile für alle Verkehrsteilnehmer:

Opfer von Verkehrsunfällen sind vollumfänglich geschützt: Ihre Entschädigung zahlt der Versicherer des Fahrzeugs. Dafür ist es ohne Belang, ob der Fahrer einen Fehler gemacht hat, ein Reifen geplatzt ist oder ein automatisiertes Fahrsystem versagt hat. Diese Regelung verhindert zudem wirksam, dass sich Fahrer und Hersteller zulasten der unschuldigen Opfer gegenseitig die Schuld zuschieben.

Dieses System ist zudem nicht nur gut für die Unfallopfer, sondern auch für die Fahrer und Halter automatisierter Autos. Sie müssen den Herstellern keine Produktfehler nachweisen, denn das übernehmen die Versicherer – und die haben dafür auch die fachlichen und finanziellen Ressourcen. Sofern ein Produktfehler vorliegt, trägt letztendlich der Kfz-Hersteller die Schäden und das Versicherungskollektiv wird nicht belastet.

Gesetzgeber muss Zugang zu Fahrzeugdaten klar regeln

Ein anderes Problem sieht der GDV aber in der automobilen Zukunft: Die Aufklärung der Schadenursache beziehungsweise das Auslesen der Fahrzeugdaten müsse einfach und standardisiert möglich sein, fordern die deutschen Versicherer. Automatisiert fahrende Autos müssten technische Störungen aufzeichnen und Auskunft geben können, wann der Fahrer und wann ein technisches System das Auto steuerte. Klar geregelt werden solle auch, dass diese Daten nach einem Unfall Versicherern, Rechtsanwälten oder Sachverständigen zur Verfügung gestellt werden müssen.

Eine einfache, kostengünstige und standardisierte Zugangsmöglichkeit für alle könnte aus Sicht des GDV beispielsweise ein unabhängiger Datentreuhänder sein, der die Daten gemäß Paragraf 63a des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) an diejenigen übermittelt, die einen berechtigten Anspruch darauf haben. (ag)

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