-- Anzeige --

Verdi erzielt Erfolg im Streit um Streik bei Amazon

24.02.2016 17:26 Uhr
Verdi erzielt Erfolg im Streit um Streik bei Amazon
Hintergrund der Streiks ist ein Streit zwischen dem Unternehmen und Verdi darüber, nach welchem Tarifvertrag die rund 1700 Mitarbeiter bezahlt werden sollen
© Foto: Picture Alliance/dpa/Jan-Philipp Strobel

Die Amazon-Mitarbeiter in Pforzheim durften auf dem Gelände des Unternehmens streiken. Das Landesarbeitsgericht Stuttgart stärkt Verdi mit einer Entscheidung im Berufungsverfahren jetzt den Rücken.

-- Anzeige --

Pforzheim/Stuttgart. Im Streit um Streiks bei Amazon in Pforzheim hat die Gewerkschaft Verdi vor dem Landesarbeitsgericht in Stuttgart einen Erfolg erzielt. Der Internet-Versandhändler wollte der Gewerkschaft Streiks auf dem Betriebsgelände per einstweiliger Verfügung verbieten lassen und war damit schon vor dem Arbeitsgericht Pforzheim im September gescheitert (2 SaGa 1/15). Am Mittwoch wies das Landesarbeitsgericht die Berufung zurück.

Hintergrund der Streiks ist ein Streit zwischen dem Unternehmen und Verdi darüber, nach welchem Tarifvertrag die rund 1700 Mitarbeiter bezahlt werden sollen. Die Gewerkschaft fordert eine Bezahlung auf dem Niveau des Einzelhandels, Amazon sieht sich aber eher als Logistikunternehmen. In der Branche werden geringere Löhne gezahlt.

Am 21. und 22. September vergangenen Jahres hatte Verdi vor dem Haupteingang auf dem Betriebsgelände von Amazon gestreikt. Zwar hatte Verdi den Streik am 22. September für beendet erklärt. Amazon pocht aber auf Unterlassung weiterer Streiks auf dem Betriebsgelände - unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 250 000 Euro. Aus Sicht der Gewerkschaft wäre das Grundrecht auf Streik erheblich verletzt, wenn sie nicht vor dem Haupteingang, sondern nur weit davon entfernt vor der Einfahrt der großen Parkplätze streiken dürfte.

Nach Auffassung des Gerichts ist eine besondere Dringlichkeit nicht gegeben, weil für Amazon bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache vor dem Arbeitsgericht Berlin voraussichtlich am 7. April keine erheblichen Nachteile zu befürchten seien. Ein Verfügungsanspruch liege nicht vor, weil bei einer Abwägung der Rechtsgüter beider Parteien keine offenkundige Rechtswidrigkeit von Streikmaßnahmen erkennbar sei. (dpa)

Urteil vom: 24.02.2016
Aktenzeichen: 2 SaGa 1/15

-- Anzeige --
-- Anzeige --

HASHTAG


#Verkehr Stau

-- Anzeige --

MEISTGELESEN


-- Anzeige --

STELLENANGEBOTE


-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


Die VerkehrsRundschau ist eine unabhängige und kompetente Abo-Fachzeitschrift für Spedition, Transport und Logistik und ein tagesaktuelles Online-Portal. VerkehrsRunschau.de bietet aktuelle Nachrichten, Hintergrundberichte, Analysen und informiert unter anderem zu Themen rund um Nutzfahrzeuge, Transport, Lager, Umschlag, Lkw-Maut, Fahrverbote, Fuhrparkmanagement, KEP sowie Ausbildung und Karriere, Recht und Geld, Test und Technik. Informative Dossiers bietet die VerkehrsRundschau auch zu Produkten und Dienstleistungen wie schwere Lkw, Trailer, Gabelstapler, Lagertechnik oder Versicherungen. Die Leser der VerkehrsRundschau sind Inhaber, Geschäftsführer, leitende Angestellte bei Logistikdienstleistern aus Transport, Spedition und Lagerei, Transportlogistik-Entscheider aus der verladenden Wirtschaft und Industrie.