Nach einer teilweise heftigen Debatte um die Zulassung von Neufahrzeugen mit E-Fuels betriebenen Verbrennungsmotoren nach 2035, haben das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) sowie die EU-Kommission eine Einigung erzielt. Kernpunkt ist eine Deklaration der EU-Kommission, in der konkrete Vorschläge angekündigt werden, wie nach 2035 eine Perspektive für die Zulassung von mit E-Fuels betriebenen Neufahrzeugen geschaffen werden kann. Bis Herbst 2024 soll eine praktikable Methodik entwickelt werden.
Nächster Schritt: Typisierung
Um Fahrzeuge die ausschließlich mit E-Fuels betrieben werden definieren zu können, will die EU-Kommission in einem ersten Schritt eine Durchführungsverordnung für die Typengenehmigung von Fahrzeugen vorlegen. Dies soll zunächst für Klarheit sorgen, wann ein mit E-Fuels betriebenes Verbrennerfahrzeug als Nullemissionsfahrzeug gilt. Neben diesen Bemühungen hat die Kommission einen delegierten Rechtsakt angekündigt, in dem festgelegt werden soll, wie reine E-Fuels-Fahrzeuge zu den CO2-Emissionsreduktionszielen beitragen.
Die Kommission kündigte bereits an, ein zügiges Verfahren anzustreben und sich innerhalb des gesetzlichen Rahmens für einen erfolgreichen und für alle Seiten akzeptablen Entscheidungsprozess einzusetzen.
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