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Urteil: Subunternehmer benötigt Genehmigung gemäß GüKG

09.07.2015 10:02 Uhr
Urteil: Subunternehmer benötigt Genehmigung gemäß GüKG
Eigener Fahrer, fremdes Fahrzeug: Einem Transportunternehmer aus Baden-Württemberg wurde diese Kombination zum Verhängnis
© Foto: Toll Collect

Ein Transportunternehmer, der mit eigenen Fahrern, aber fremden Fahrzeugen unterwegs ist, betreibt gewerblichen Güterkraftverkehr und braucht dafür eine Erlaubnis.

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Stuttgart. Derjenige, der zwar mit fremden Fahrzeugen Güter befördert, jedoch die Beförderung an sich allein bestimmt, ist Unternehmer im Sinne des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) und muss eine entsprechende Genehmigung besitzen. Das entschied das Oberlandesgericht Stuttgart. In dem verhandelten Fall war der Transportunternehmer für einen Auftraggeber tätig gewesen. Er setzte dazu bei ihm angestellte Fahrer ein. Die Transporte wurden mit Fahrzeugen des Auftraggebers durchgeführt. Der Unternehmer bestimmte allerdings den Ablauf insgesamt sowie Fahrer, Route, Zeitpunkt der Beförderung. Dafür benötige er grundsätzlich eine Genehmigung nach dem GüKG, so das Gericht. (ctw/ag)

Urteil vom 27.11.2014
Aktenzeichen: 2 Ss 155/14

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