Für einen Baustellenunfall mit einem ihn einweisenden Bauarbeiter haftet ein Lkw-Fahrer nur bei vorsätzlicher Schädigung. Ansonsten greift laut dem Oberlandesgericht Düsseldorf die Haftungsfreistellung des Paragrafen 106 des Siebten Sozialgesetzbuches: Verrichten Versicherte mehrerer Unternehmen vorübergehend betriebliche Tätigkeiten auf einer gemeinsamen Betriebsstätte, ist deren Ersatzpflicht untereinander im Schadensfall beschränkt. (ctw/ag)
Urteil vom 25.11.2014
Aktenzeichen: I-1 U 205/13