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Urteil: Strafe für Transportverstoß muss angemessen sein

06.07.2015 14:10 Uhr
Urteil: Strafe für Transportverstoß muss angemessen sein
Transportverstöße kommen immer wieder vor. Dennoch muss die Strafe dafür laut einem aktuellen Urteil angemessen sein.
© Foto: picture alliance/Bildagentur-online/Tetra

Ein Transportunternehmen hatte bei der Beförderung von Fertighausteilen die zulässige Höhe geringfügig überschritten. Mit ihrer Sanktion gingen die kontrollierenden Beamten dabei allerdings zu weit.

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Eine Verfallsanordnung im Ordnungswidrigkeitsverfahren ist nicht immer gerechtfertigt. Das betonte das Amtsgericht Alzey im Fall eines Transportunternehmens, das bei der Beförderung von Fertighausteilen die zulässige Höhe um ein paar Zentimeter überschritten hatte. Als dies bei einer Kontrolle auffiel, schickten die Beamten die Fahrer zurück zur Verladestelle und ordneten zusätzlich zu einem Bußgeld den Verfall des Erlöses an. Damit gingen sie aus Sicht der Richter aber zu weit. Eine Gefährdung des Straßenverkehrs habe einerseits nicht vorgelegen. Andererseits habe das Transportunternehmen wegen des Umwegs de facto keinen Gewinn gemacht. (ctw/ag)

Urteil vom 19.01.2015
Aktenzeichen: OWi 3228 Js 39641/14

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