Darmstadt. Wer unter Mobbing am Arbeitsplatz leidet, kann keine Entschädigungsansprüche gegenüber der gesetzlichen Unfallversicherung geltend machen. Das entschied das Landessozialgericht Hessen.
In dem verhandelten Fall fühlte sich eine Frau wegen negativer Gerüchte am Arbeitsplatz gemobbt. Sie litt unter erheblichen psychischen Gesundheitsbeeinträchtigungen und wollte deshalb eine Entschädigung aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie sah in ihrer Erkrankung einen Arbeitsunfall. Mit dieser Argumentation scheiterte sie jedoch. (ctw)
Urteil vom 18.12.2012
Aktenzeichen: L 3 U 199/11