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Urteil: Po getätschelt - Entlassung wegen sexueller Belästigung nicht wirksam

20.07.2015 15:51 Uhr
Urteil: Po getätschelt - Entlassung wegen sexueller Belästigung nicht wirksam
Eine Kündigung wegen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz ist ohne vorherige Abmahnung unwirksam
© Foto: vladislav susoy - Fotolia

Ein Vertriebsmanager hatte eine Kollegin am Po getätschelt. Dennoch durfte er nicht wegen sexueller Belästigung fristlos entlassen werden.

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Berlin. Der Vertriebsmanager tätschelte einer Kollegin den Po, eine andere umfasste er. Doch die fristlose Entlassung wegen sexueller Belästigung ist unwirksam, wie das Berliner Arbeitsgericht entschied. Eine vorherige Abmahnung habe gefehlt, heißt es in dem erst jetzt bekanntgewordenen Urteil vom 8. April (Aktenzeichen 10 Ca 18240/14),  das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Verwiesen wird auch auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Zuerst hatte das „Manager Magazin” über die erfolgreiche Klage des Mannes berichtet.

In der Urteilsbegründung hieß es, zu den Vorfällen sei es schon ein halbes Jahr vor der Kündigung gekommen. Diese hätten die betroffenen Arbeitnehmerinnen aber augenscheinlich als nicht so schwerwiegend empfunden, um es der Unternehmungsleitung zeitnah mitzuteilen. Die Richter hätten das Argument der Zeitarbeitsfirma nicht nachvollziehen können, dass die Kolleginnen verängstigt gewesen seien, hieß es. Gegen das Urteil wurde Berufung eingelegt. (dpa)

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