-- Anzeige --

Urteil: Keine Kündigung wegen privater Chats im Büro

07.09.2017 13:24 Uhr
Kündigung
Eine Kündigung auf Grundlage einer Überwachung ist nicht rechtens, wenn der Miarbeiter über die Kotrolle nicht informiert war
© Foto: M&S Fotodesign/Fotolia

Über einen Messenger-Dienst beantwortete ein Mitarbeiter Kundenanfragen, chattete aber auch mit der Verlobten. Der Arbeitgeber führte Protokoll und kündigte dem Mann. Damit ging er zu weit.

-- Anzeige --

Straßburg. Die private Nutzung des Internets am Arbeitsplatz ist nicht zwangsläufig ein Kündigungsgrund. Das geht aus einer aktuellen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hervor. Ein Arbeitgeber darf die Kommunikation von den eigenen Mitarbeitern demnach überprüfen, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Sonst verstößt er gegen deren Privatsphäre.

In dem verhandelten Fall geht es um einen Ingenieur aus Rumänien. Dieser unterhielt sich privat über einen Messenger-Dienst, der für Unternehmenszwecke gedacht war. In der Folge wurde ihm gekündigt. Denn sein Arbeitgeber hatte insgesamt 45 Seiten private Chats mitgeschrieben. Die Nutzung der Computer zu privaten Zwecken war im Unternehmen streng verboten. Die rumänischen Gerichte erachteten die Entlassung daher als rechtens, schließlich habe der Arbeitgeber seine Beschäftigten über die Regeln aufgeklärt.

Überwachung nicht ohne weiteres erlaubt

Der Rumäne wandte sich daher an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Es ging um vor allem um die Frage, ob der Mitarbeiter aufgrund der Verbotsregelung überwacht werden durfte. Der Gerichtshof stellte darin eine Verletzung des Rechts auf Privatsphäre fest.

Wenn Unternehmen die Kommunikation ihrer Mitarbeiter überwachen wollen, müssen sie sich an Regeln halten, heißt es in dem Urteil. So müssen sie über die Möglichkeit und das Ausmaß von Kontrollen vorab informieren. Außerdem brauchen sie einen legitimen Grund dafür und müssen mildere Kontrollmaßnahmen sowie weniger einschneidende Konsequenzen als etwa eine Kündigung prüfen.

Private Internetnutzung darf verboten werden

In Deutschland dürfen Arbeitgeber die private Nutzung des Internets während der Arbeitszeit verbieten, zum Beispiel ausdrücklich in einem Anhang zum Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung. Kontrollen grenzte das Bundesarbeitsgericht jedoch im Juli 2017 in einem konkreten Fall ein. Danach dürfen Unternehmen keine verdeckten Spähprogramme einsetzen. Keylogger, die alle Tastatureingaben heimlich protokollieren und Bildschirmfotos schießen, sind für eine Überwachung unzulässig.

Des Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg urteilte in einem Fall, dass die Verlaufsdaten eines Internetbrowsers im Einzelfall für Kontrollen und gegebenenfalls eine Kündigung verwendet werden dürfen. (dpa/jt)

-- Anzeige --
-- Anzeige --

HASHTAG


#Arbeitsrecht

-- Anzeige --

MEISTGELESEN


-- Anzeige --

STELLENANGEBOTE


COO (m/w/d) am Standort Remscheid

Remscheid;Dachau;Klettgau;Erding

-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


Die VerkehrsRundschau ist eine unabhängige und kompetente Abo-Fachzeitschrift für Spedition, Transport und Logistik und ein tagesaktuelles Online-Portal. VerkehrsRunschau.de bietet aktuelle Nachrichten, Hintergrundberichte, Analysen und informiert unter anderem zu Themen rund um Nutzfahrzeuge, Transport, Lager, Umschlag, Lkw-Maut, Fahrverbote, Fuhrparkmanagement, KEP sowie Ausbildung und Karriere, Recht und Geld, Test und Technik. Informative Dossiers bietet die VerkehrsRundschau auch zu Produkten und Dienstleistungen wie schwere Lkw, Trailer, Gabelstapler, Lagertechnik oder Versicherungen. Die Leser der VerkehrsRundschau sind Inhaber, Geschäftsführer, leitende Angestellte bei Logistikdienstleistern aus Transport, Spedition und Lagerei, Transportlogistik-Entscheider aus der verladenden Wirtschaft und Industrie.