Koblenz. Auch wenn ihr Fahrzeug schon nach kurzer Zeit abgeschleppt wird und den normalen Verkehr nicht behindert, müssen Falschparker für die Kosten aufkommen. Verbotswidrig abgestellte Fahrzeuge seien sofort zu entfernen, erklärte das Verwaltungsgericht Koblenz in einer am Montag mitgeteilten Entscheidung (Aktenzeichen 5 K 520/17).
Eine Klägerin hatte sich dagegen gewehrt, Abschleppkosten in Höhe von 189,63 Euro zu übernehmen, nachdem sie in einem Torbogen in Koblenz ihr Auto abgestellt und damit Zulieferern eines Gewerbebetriebs die Zufahrt erschwert hatte. In einem Notfall hätten auch Rettungsdienste und Feuerwehr nicht auf das Gelände fahren können, teilte das Gericht mit. In solchen Fällen seien die Behörden auch nicht verpflichtet, nach dem Aufenthaltsort des Fahrers suchen.
Die Klägerin hatte dagegen erklärt, der „normale” Verkehr habe die betroffene Stelle passieren können. Außerdem sei ihr Wagen schon nach unverhältnismäßig kurzer Zeit abgeschleppt worden. (dpa)