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Urteil: Diese Stellenanzeige benachteiligt ältere Bewerber

08.03.2017 16:06 Uhr
Urteil: Diese Stellenanzeige benachteiligt ältere Bewerber
In diesem Fall war der Stuhl eines Consultants zu besetzen - das Urteil des BAG lässt sich aber auf alle Branchen beziehen
© Foto: Christian Ohde/Chromorange/picture-alliance

Wenn ein Arbeitgeber einen Mitarbeiter für ein „junges, dynamisches Team“ sucht und daraufhin ältere Bewerber ablehnt, kann ihn das mitunter teuer zu stehen kommen.

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Erfurt. Eine Stellenausschreibung, wonach ein Bewerber für eine Tätigkeit in einem „jungen, dynamischen Team“ gesucht wird, bewirkt eine Altersdiskriminierung. Wenn der ausschreibende Arbeitgeber daraufhin einen älteren Bewerber ablehnt, geht er das Risiko ein, den hierdurch entstandenen Schaden zu ersetzen zu müssen. Darauf wies das Bundesarbeitsgericht (BAG) hin. Auf die eingangs beschriebene Stellenanzeige als Junior Consultant hatte sich ein 1969 geborener Betriebswirtschaftler beworben. Er wurde abgelehnt und klagte auf Entschädigung und Schadensersatz nach Paragraf 15 des  Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG).

Nachdem das zuständige Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz seine Klage zunächst abgelehnt hatte, gab das Bundesarbeitsgericht ihm nun nach einer Revision grundsätzlich Recht. Jetzt muss der betroffene Arbeitgeber darlegen, dass der Bewerber nicht lediglich die Absicht hatte, sich aufgrund der Altersdiskriminierung zu bereichern und er ihn nicht wegen seines Alters, sondern wegen des Fehlens einer unabdingbaren Qualifikation abgelehnt hat. Andernfalls müsste er eine Entschädigung zahlen.

Für die betriebliche Praxis ist der Fall bereits lehrreich: „Junges, dynamisches Team" und ähnliche Formulierungen sollte man in Stellenanzeigen künftig wohl besser vermeiden. (ctw/ag)

Urteil vom 11.08.2016
Aktenzeichen 8 AZR 406/14

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