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Urteil: Das Einbetten von fremden Videos ist erlaubt

15.12.2014 10:19 Uhr
Urteil: Das Einbetten von fremden Videos ist erlaubt
Framing verletzt nicht das Urheberrecht, meint der Europäische Gerichtshof
© Foto: Fotolia/Laurentiu Iordache

Fremde Videos, die auf Youtube oder ähnlichen Seiten verfügbar sind, dürfen auf der eigenen Homepage eingebunden werden.

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Viele Speditions- und Logistikunternehmer nutzen die Möglichkeit, ihren Internetauftritt mit Youtube-Videos aufzuwerten. Wer dabei ein öffentlich zugängliches Video eines anderen einbindet, begeht keine Urheberrechtsverletzung, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH).

Der Beklagte hatte in dem verhandelten Fall Fremdmaterial auf seiner Internetseite mittels Framings eingebunden. Klickte der Besucher der Internetseite darauf, sah es so aus, als würde ein Video des Beklagten abgespielt. Tatsächlich war es aber das Video der Klägerin, das auf Youtube für jedermann verfügbar war.

Der EuGH sah hierin keine Urheberrechtsverletzung: Weil die Klägerin das Video frei zugänglich auf Youtube gehostet hatte, habe sie die ausschließlichen Rechte aufgegeben und müsse mit der Verwendung rechnen. (ctw/ms)

Urteil vom 21.10.2014
Aktenzeichen C-348/13

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