Brüssel/Wien. Die EU-Kommission verklagt Österreich vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) wegen der Intransparenz bei der Finanzierung des Schienenverkehrs. Das kündigte die Kommission in Brüssel an. In Österreich ist in den Augen der EU-Behörde nicht transparent nachvollziehbar, wofür das öffentliche Geld bei der Finanzierung des Schienenverkehrs konkret verwendet wird. Das müsste in der Buchhaltung exakt dargestellt werden, moniert die EU. Wegen dieser Intransparenz sei nicht auszuschließen, dass öffentliches Geld auch zur Quersubventionierung anderer Bereiche verwendet werde, heißt es dazu aus Brüssel.
Wenn nämlich andere Verkehrsdienstleistungen gefördert werden, verfälsche dies den Wettbewerb. Dies laufe den EU-Vorschriften zuwider, mit denen ein liberalisierter EU-Eisenbahnbinnenmarkt geschaffen werden soll. Im österreichischen Verkehrsministerium (BMVIT) kann man die avisierte Klage „nicht nachvollziehen“ und „wir glauben, dass wir die Transparenzkriterien einhalten und keine Quersubventionieren gegeben sind“, heißt es in einer ersten Reaktion aus dem BMVIT.
Unverständnis beim Verkehrsministerium
Das öffentliche Geld für den Schienenverkehr werde aufgrund von Verkehrsdienstverträgen vergeben und die Praxis werde jährlich von externen Wirtschaftsprüfern geprüft. Dabei werden Kosten und der Ertrag für das Bahnunternehmen aus der bestellten Strecke kontrolliert. Wenn eine Bahn auf einer gemeinwirtschaftlich finanzierten Strecke zu viel verdient, wird das Geld wieder abgeschöpft. Dadurch sei eine von der EU-Kommission befürchtete Quersubventionierung nicht möglich, wird im BMVIT betont. Desweiteren wird auf die Transparenz der gemeinwirtschaftlichen Leistungen verwiesen: Jährlich werde der österreichischen Bundesregierung ein „gemeinwirtschaftlicher Leistungsbericht“ präsentiert. Dieser Bericht werde auch veröffentlicht. In dem Leistungsbericht seien alle öffentlichen Aufträge an die Eisenbahnverkehrsunternehmen detailliert dargestellt. (mf)