Luxemburg. Entsteht dem Arbeitgeber ein Schaden, weil seine Arbeitnehmer zu spät einen Geschäftstermin erreichen, weil der Flug Verspätung hatte, hat die Airline ihm diesen zu ersetzen. Darauf wies der Europäische Gerichtshof hin. In dem Fall waren die Mitarbeiter eines litauischen Unternehmens mehr als 14 Stunden verspätet zu einem Geschäftstermin in Baku gekommen, weil das Flugzeug am Boden geblieben war. Der Arbeitgeber musste seinen Arbeitnehmern deshalb gesonderten Lohn und Sozialabgaben zahlen. Diesen musste die Airline ersetzen. Der Maximalbetrag hierfür beträgt nach dem Montrealer Übereinkommen derzeit 5000 Euro. Das Montrealer Abkommen aus dem Jahr 1999 regelt Haftungsfragen im internationalen zivilen Luftverkehr. Der Anspruch ist der Höhe nach begrenzt auf die Summe der Schadenersatzleistungen, die den betroffenen Reisenden zuerkannt werden könnten, wenn diese jeweils für sich eine Klage erhoben hätten. (ctw/ag)
Urteil vom 17.02.2016
Aktenzeichen: C-429/14