Ankara. Nach Kroatien tritt nun auch die Türkei dem Übereinkommen zum gemeinsamen Versandverfahren bei, das elektronisch über das New Computerized Transit System (NCTS) abgewickelt wird. Laut dem Deutschen Speditions- und Logistikverband (DSLV) hat die Republik am Bospurus hat am 31. Oktober 2012 beim Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union die Beitrittsurkunden zu dem Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren und das Übereinkommen zur Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr hinterlegt. Zum 1. Dezember 2012 wird die Türkei demnach Vertragspartei der beiden Übereinkommen. Zuletzt war Kroatien beigetreten, und zwar im Juli.
Das gemeinsame Versandverfahren stellt eine Vereinfachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs dar, da es unter anderem die Verzollung am endgültigen Bestimmungsort anstatt zum Zeitpunkt des Grenzübertritts ermöglicht. Die Konvention besteht zwischen den EU-Mitgliedstaaten und den EFTA-Ländern. Nach dem Beitritt der Türkei kann man das gemeinsame Versandverfahren als Alternative zum Versandverfahren mit Carnet TIR in Anspruch nehmen. Hierfür bedarf es jedoch einer in diesen Ländern gültigen Sicherheitsleistung, die nach Verfahrensabschluss wieder freigegeben wird. (ag)