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Tarifgespräche zwischen Bahn und Lokführern wieder aufgenommen

03.01.2019 12:58 Uhr
Deutsche Bahn, DB Cargo, Lokomotive, Güerzug
Verdienen die Beschäftigten bei der Bahn bald mehr? Die DB will eine Tarifeinigung erzielen
© Foto: Peter Magerl/ImageBroker/picture-alliance

Die Bahn nimmt die Verhandlungen mit der Lokführergewerkschaft GDL wieder auf. Sie will eine Tarifeinigung erzielen.

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Frankfurt/Main. Die Deutsche Bahn strebt eine endgültige Tarifeinigung für ihre Beschäftigten an. Nach dem Abschluss mit der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft EVG nahm der Staatskonzern am Donnerstag in Frankfurt die unterbrochenen Verhandlungen mit der Lokführergewerkschaft GDL wieder auf. Beide Seiten zeigten sich optimistisch, zu einem Abschluss kommen zu können. Es sind in der siebten Runde Verhandlungen bis in den Freitag denkbar.

Ein wichtiger Aspekt ist neben verschiedenen Pausenregelungen der Umgang mit digitalen Arbeitsmitteln. „Wir lehnen es ab, dass unsere Leute rund um die Uhr erreichbar sein sollen“, erklärte GDL-Chef Claus Weselsky vor Verhandlungsbeginn. Bahn-Personalchef Martin Seiler verwies auf entsprechende Regeln, die man bereits vorbesprochen habe.

Verbessertes Angebot der Bahn

Die GDL hatte im Laufe der Tarifrunde die Verhandlungen für gescheitert erklärt, zuletzt aber verkündet, sie habe von der Bahn ein verbessertes Angebot erhalten. So würden beispielsweise Pausen auf dem Zug und Kurzpausen abgeschafft.

Mit der konkurrierenden und größeren Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) hatte sich die Bahn bereits im Dezember auf einen Abschluss geeinigt. Er sieht unter anderem Lohnerhöhungen von 3,5 Prozent und in einem weiteren Schritt von 2,6 Prozent vor sowie eine Einmalzahlung von 1000 Euro. Der zweite Tarifschritt kann auch in zusätzlichen Urlaubstagen in Anspruch genommen werden. Die Laufzeit mit der EVG beträgt 29 Monate.

Von den rund 160.000 Tarifbeschäftigten der Bahn gehören rund 36.000 zum Fahrpersonal, dessen Belange von beiden Gewerkschaften GDL und EVG vertreten werden. Die Bahn strebt widerspruchsfreie Abschlüsse an, die sich aber in Details unterscheiden können. In der betrieblichen Praxis werden dann die Regelungen für alle gleich angewendet. (dpa/stm)

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