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SVG weist auf falsch voreingestellte OBUs bei 7,5-Tonnern hin

03.09.2015 09:50 Uhr
SVG weist auf falsch voreingestellte OBUs bei 7,5-Tonnern hin
Viele Mautneulinge mit 7,5 Tonnen-Lkw sind laut der SVG derzeit mit falsch voreingestellten OBUs unterwegs
© Foto: TRUCKER

Transporteure und Spediteure mit mittelschweren Lkw müssen das Gerät korrekt einstellen, damit sie nicht schon vor dem Start der Mautpflicht eine Rechnung bekommen.

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Frankfurt/Main. Die Bundes-Zentralgenossenschaft Straßenverkehr (SVG) weist darauf hin, dass es bei Fahrzeugen und Fahrzeugkombinantionen mit einem Gesamtgewicht ab 7,5 Tonnen zu falschen Mautabrechnungen kommen kann. Die SVG registriert eigenen Angaben zufolge zunehmend Fälle, bei denen die Halter nach dem Einbau der neuen On-Board-Unit (Obu) eine Mautabrechnung erhalten, obwohl die Mautpflicht für diese Fahrzeugklasse erst am 1. Oktober 2015 beginnt.

Die Ursache dafür ist, dass Werkstätten nach dem Einbau des Mautgeräts eine Testfahrt durchführen, um seine Funktionsfähigkeit zu prüfen. Da die 7,5-Tonner von der Obu noch nicht als mautpflichtig erkannt werden, ist es im Rahmen der Testfahrt auf ein Gesamtgewicht von zwölf Tonnen eingestellt. Wird das Fahrzeug aus der Werkstatt abgeholt, ohne die Voreinstellung zu korrigieren, berechnet die Obu auf mautpflichtigen Strecken weiter die Kosten für einen 12-Tonnen-Lkw.

Die korrekte Einstellung des Geräts liegt in der Verantwortung des Fahrers. Aber auch die Transport- und Speditionsunternehmer sind gefordert. Sie sollten prüfen, ob ihre Leute die Bordtechnik richtig bedienen. „Viele Halter und Fahrer von 7,5-Tonnern sind jetzt zum ersten Mal mit der Maut konfrontiert und bemerken den Irrtum erst, wenn die Abrechnung eintrifft“, sagt Alexander Wagner, Mautexperte der SVG.

Er rät deshalb, nach dem Obu-Einbau darauf zu achten, dass vor allem die Anzahl der Achsen und die Gesamtmasse des Fahrzeugs korrekt eingestellt sind. Beides kann der Fahrer mit wenigen Handgriffen erledigen.  Wurde aufgrund der falschen Voreinstellung irrtümlich Maut abgerechnet, können alle Betroffenen den Betrag beim Mautbetreiber Toll-Collect reklamieren. Die Straßenverkehrsgenossenschaften unterstützen ihre Kunden kostenlos bei den Formalitäten. (ag)

Toll Collect hat anlässlich der zunehmenden Einbuchungsfehler ein Merkblatt veröffentlicht. Das PDF können Sie unter Downloads kostenlos herunterladen. Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Lkw-Maut-Ausweitung finden Sie unter Studien und Dokumente in einer Toll Collect-Broschüre.

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