Bonn. Ein Spediteur, der bei der Abholung einer Luftfrachtsendung einen Transporteur als Subunternehmer einsetzt, ist für die Vergabe des Sicherheitsstatus selbst verantwortlich. Das gilt auch, wenn der Transporteur selbst als reglementierter Beauftragter zugelassen ist. Darauf weist der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) hin. Er beruft sich auf eine Aussage des Luftfahrtbundesamtes (LBA).
Das LBA hatte laut DSLV zwischenzeitlich gefordert, dass der Transporteur als reglementierter Beauftragter den Sicherheitsstatus zu vergeben habe und eine Vergabe durch den Spediteur beanstandet. Der Speditionsverband DSLV hatte diese Praxis als weder unter Sicherheitsaspekten sinnvoll, noch in der Praxis darstellbar kritisiert. Auch die EU-Kommission habe bestätigt, dass die Vergabe eines Unterauftrags für den Transport nach Nummer 6.3.1.1d der EU-Verordnung 185/2010 nicht bedeutet, dass die Verantwortlichkeit für die Vergabe des Sicherheitsstatus auf den Beauftragten übergeht.
Der DSLV empfiehlt seinen Mitgliedern, den Verband zu informieren, falls das LBA von dieser Aufsichtspraxis abweicht. (ks)