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So erhalten Unternehmen in Corona-Not die neue Überbrückungshilfe

17.06.2020 09:38 Uhr
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Für notleidende Unternehmen hat der Bund in der Corona-Krise weitere Finanzhilfen eingerichtet
© Foto: Stockfotos-MG/Adobe-Stock

Wer hat Anspruch auf die neuen Zuschüsse vom Staat? Wie hoch fallen diese aus? Und welche Voraussetzungen gelten dafür? Die VerkehrsRundschau beantwortet aktuell die wichtigsten Fragen.

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München. Inzwischen sind diverse Beschränkungen zwar wieder graduell gelockert worden, aber bei vielen Unternehmen läuft der Geschäftsbetrieb aufgrund der Corona-Krise immer noch schleppend. Das gilt auch für die Transport- und Logistikbranche. Das Konjunkturpaket der Bundesregierung zur wirtschaftlichen Bewältigung der Pandemie-Auswirkungen sieht deshalb weitere finanzielle Unterstützung für Unternehmen in Schwierigkeiten vor. Maximal 25 Milliarden Euro stellt der Bund für drei Monate zur Verfügung.

Das neue Förderprogramm namens „Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen“ ist auf dem Weg und soll in Kürze in Kraft treten. Gefördert werden betriebliche Fixkosten im Juni, Juli und August mit bis zu 150.000 Euro. Doch welche Regeln gelten im Detail, um die Zuschüsse in Anspruch nehmen zu können? Die VerkehrsRundschau hat auf dem Profiportal VerkehrsRundschau plus für Abonnenten die wichtigsten Fragen dazu beantwortet. (ag)

>> Zum FAQ: Überbrückungshilfen für Unternehmen in Corona-Not!

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