München. Es muss nicht immer De-Minimis sein. In einer Serie stellen wir die attraktivsten Programme für staatliche Zuschüsse vor. Im zweiten Teil geht es um das Umweltinnovationsprogramm. Das Bundesumweltministerium hilft Unternehmen bei innovativen großtechnischen Pilotvorhaben, die die Umwelt entlasten.
Wer wird gefördert?
Vorrang bei der Förderung haben kleine und mittlere Unternehmen.
Was wird gefördert?
Projekte mit Vorbildcharakter, die aufzeigen, wie neue technologische Verfahren zum Schutz der Umwelt genutzt und kombiniert werden können (zum Beispiel Projekte zur Luftreinhaltung, Lärmvermeidung, Abfallverwertung). Darunter fallen bauliche, maschinelle oder sonstige Investitionen einschließlich Kosten der Inbetriebnahme sowie gegebenenfalls mit den Investitionen in Zusammenhang stehende Messeinrichtungen.
Wie wird gefördert?
In Form eines Zinszuschusses zu einem Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW-Bank). In Ausnahmefällen kann auch ein Investitionszuschuss bewilligt werden.
Wie funktioniert die Antragstellung?
Antragsformulare gibt es bei der KfW-Bank. Alternativ kann man zuerst eine Projektskizze einreichen, die eine fachliche Vorprüfung durchläuft. Die fachliche Prüfung der Investitionsprojekte wird durch das Umweltbundesamt durchgeführt. Auf der Grundlage dieser fachlichen Bewertung unterbreitet die KfW dem Bundesumweltministerium einen Fördervorschlag. Mit dem Vorhaben darf man normalerweise nicht vor der Förderzusage beginnen. (ce/ag)
Ein ausführlicher Beitrag zum Thema „Förderprogramme“ ist in der Printausgabe 47/2013 der VerkehrsRundschau erschienen, die Abonnenten auch online als E-Paper lesen können.