München. Es muss nicht immer De-Minimis sein. In einer losen Serie stellen wir die attraktivsten Programme für staatliche Zuschüsse vor. Im ersten Teil geht es um das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand.
Das Bundeswirtschaftsministerium fördert marktorientierte technologische Forschungs- und Entwicklungsprojekte ohne thematische Einschränkung auf bestimmte Branchen.
Wer wird gefördert?
Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.
Was wird gefördert?
- In Abhängigkeit von Unternehmensgröße, Standort und Art des Vorhabens werden Forschungs- und Entwicklungsprojekte mit 25 bis 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten von maximal 350.000 Euro bezuschusst.
- Bei innovationsunterstützenden Dienst- und Beratungsleistungen sind es bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten von maximal 50.000 Euro pro gefördertem Projekt, in begründeten Einzelfällen bis zu 75.000 Euro bei der Internationalisierung von exportorientierten Projekten.
Wie wird gefördert?
Durch staatliche Zuschüsse für einzelbetriebliche Forschungs- und Entwicklungsprojekte, Kooperationsprojekte, innovationsunterstützende Dienst- und Beratungsleistungen.
Wie funktioniert die Antragstellung?
Die Anträge für Einzelprojekte kann man bis zum 31. Dezember 2014 laufend bei Euronorm in Berlin stellen. Die Anträge für innovationsunterstützende Dienst- und Beratungsleistungen sind bei den jeweils zuständigen Projektträgern einzureichen.
Ein ausführlicher Beitrag zum Thema „Förderprogramme“ ist in der Printausgabe 47/2013 der VerkehrsRundschau erschienen, die Abonnenten auch online als E-Paper lesen können.
(ce/ag)