Bern. Im Prozess um die Erhöhung der Schwerverkehrsabgabe (LSVA) im Jahre 2009 durch die Schlechterstellung einzelner Fahrzeugkategorien hat sich das Bundesverwaltungsgericht hinter den Schweizerischen Nutzfahrzeugverband Astag gestellt. Fahrzeuge der Euro-Norm 3 hätten nicht „abklassiert“ und höher besteuert werden dürfen. Das Bundesverwaltungsgericht sieht es als erwiesen an, dass die Bundesverwaltung dem Straßentransport unrechtmässig und willkürlich zu hohe Stauzeitkosten angelastet hat. Nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts deckt der Straßentransport alle seine Kosten inklusive der sogenannten externen Kosten vollständig zu 100 Prozent.
Zur Begründung führt das Bundesverwaltungsgericht an, dass die Bundesverwaltung mit falschen und zum Teil willkürlichen Zahlen und gerechnet habe. Dem Straßentransport wurden auf Basis von teuer bezahlten Auftragsstudien des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) zu hohe Stauzeitkosten angelastet – mit der Folge, dass der Kostendeckungsgrad wie von den Verwaltungsstellen gewünscht sank.
Stellvertretend für die vielen geprellten Transportunternehmen, die sich mit Einsprachen gegen die rechtswidrigen Erhöhungen wehrten, fordert die Astag vom Bundesrat, die Fakten zu akzeptieren und die generelle Erhöhung der LSVA sowie die anschliessende „Abklassierung“ umgehend rückgängig zu machen.
Konkret stellt die ASTAG dem Bundesrat folgende Forderungen:
- Die Abklassierung der Euro-3-Norm muss umgehend rückgängig gemacht werden.
- Die LSVA-Tarife müssen generell wieder auf das Niveau von 2007 gesenkt werden, da auch die generelle Erhöhung der LSVA per 1. Januar 2008 auf falschen Zahlen beruht hat.
- Die seither zuviel erhobenen Abgaben müssen dem Transportgewerbe in irgendeiner Form zurückerstattet werden.
- Die Pauschale Schwerverkehrsabgabe (PSVA) für Reisecars muss ebenfalls wieder gesenkt werden.
- Jede weitere Erhöhung ist aus Sicht der Astag unrechtmässig (weil verfassungswidrig). (bw)