Bern. Das Schweizerische Bundesgericht hat die Transportbranche des Landes vor den Kopf gestoßen. Die obersten Schweizer Richter halten die Erhöhung der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) aus dem Jahr 2008 für rechtens. Damit hob das Gericht ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Oktober 2009 auf, das die Anhebung der LKW-Maut-Sätze als unkorrekt eingestuft hatte. Der Schweizerische Nutzfahrzeugverband Astag bezeichnete das Urteil als „politisch gefärbt“. „Offensichtlich wurden politische Erwägungen – vor allem finanzpolitische Motive – leider höher gewichtet als eindeutige wissenschaftliche Kriterien“, hieß es in einer ersten Stellungnahme. Der Astag rechnet als Folge des Urteils damit, dass „die Transportpreise umgehend erhöht werden müssen“. Das Bundesverwaltungsgericht (BVG) in Bern hatte Ende Oktober 2009 nach einer Klage des Transportgewerbes die letzte LSVA-Erhöhung aus dem Jahr 2008 um rund zehn Prozent für unrechtmässig befunden. Maßgebend dafür war die als unzulässig eingestufte Einbeziehung der Kosten für Stauzeiten in die Mauterhebung. Dagegen erhob das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) in Absprache mit dem Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) am Beschwerde beim Bundesgericht und bekam dort heute recht. (sb)
Schweiz: Bundesgericht genehmigt umstrittene Mauthöhe
Transportbranche unterliegt im Rechtsstreit um Höhe der LSVA: Astag rechnet mit steigenden Transportpreisen