Berlin. Der Schutzschirm für Warenkreditversicherungen wird nicht mehr verlängert und endet wie geplant am 30. Juni 2021. Der Schutzschirm wurde ursprünglich im April 2020 aufgespannt, um zu gewährleisten, dass die Versicherer Deckungszusagen gegenüber von der Coronakrise betroffenen Unternehmen einhalten können. So sollten Lieferketten stabilisiert werden.
Keine Verlängerung mehr
Ende 2020 entschieden sich Bund und Versicherer, den Schutzschirm bis Ende Juni 2021 zu verlängern. Eine erneute Verlängerung sei nun angesichts der aktuellen Markt- und Datenlage nicht notwendig, heißt es seitens des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Der Schutzschirm habe dazu beigetragen, Lieferketten und Warenströme in einem Umfang von rund 420 Milliarden Euro zu stabilisieren.
Warenkreditversicherung könnte teurer werden
Ab 1. Juli 2021 gelten für Kreditversicherungen nun wieder die „normalen“ Marktmechanismen. Das heißt, Deckungszusagen erfolgen nach der individuellen Bewertung von Unternehmen, beispielsweise nach Umsatz, Profitabilität und Verschuldung. Dies könnte dazu führen, dass Warenkreditversicherungen in der zweiten Jahreshälfte teurer werden, da das Risiko für die Kreditversicherer steigt. Der Kreditversicherer Coface aus Mainz befürchtet im Bereich Transport und Bau bis zu 420 Insolvenzen, die „in der Pipeline stecken“ und sich 2021 und 2022 materialisieren.
Bundesregierung und Warenkreditversicherer haben sich laut gemeinsamer Pressemitteilung jedoch darauf verständigt, weiterhin „in einem sehr engen Austausch“ zu bleiben, um im Fall einer erneuten Gefahr für die Lieferketten schnell reagieren zu können.
Hintergrund zur Warenkreditversicherung
Warenkreditversicherungen, auch Kreditversicherung, Kreditausfallversicherung oder Forderungsausfallversicherung genannt, schützen Unternehmen vor dem Ausfall von Forderungen, wenn der Kunde nicht bezahlen kann oder will. Die Versicherungsprämie hängt von diversen Faktoren wie Branchenzugehörigkeit oder Kundenbonität ab. Aufgrund der Corona-Pandemie hatten sich der Bund und die Warenkreditversicherer im April 2020 auf einen Schutzschirm geeinigt. Im Zuge dessen übernahm der Bund eine Garantie für Entschädigungszahlungen der Kreditversicherer in Höhe von bis zu 30 Milliarden Euro. Die Versicherer führten im Gegenzug einen Teil ihrer Prämien an den Bund ab. (ir)