Kiel. Das Bundesland Schleswig-Holstein verlängert die Übergangsregel zur Nutzung von Funkgeräten während der Fahrt erneut. Damit ist dies noch bis zum Ende des Jahres erlaubt, statt wie ursprünglich angedacht bis zum 30. Juni 2021. Das gab Bernd Buchholz, Verkehrsminister von Schleswig-Holstein, bekannt.
Hintergrund des entsprechenden Erlasses ist die vor Jahren durch den Bund vorgenommene Neufassung des sogenannten Handy-Verbots und das damit verbundene Verbot der Nutzung von Funkgeräten.
Zuletzt hatte sich der Bundesverband für Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) gemeinsam mit der Bundesfachgruppe Schwertransporte und Kranarbeiten (BSK) und dem Runden Tisch der Amateurfunker nochmals an das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) gewandt und darum gebeten, die Übergangsfrist erneut zu verlängern. Das BMVI hat nun die Länder darum gebeten, weiterhin von einer Kontrolle der Nutzung von Funkgeräten inklusive Ahndung abzusehen, sie könnten selbst entscheiden, ob sie der Empfehlung folgen oder nicht.
Laut Buchholz plane das Bundesverkehrsministerium ohnehin Funkgeräte von dem Verbot auszunehmen, wenn die StVO das nächste Mal geändert wird. "Das soll Stand jetzt 2022 der Fall sein", so Schleswig-Holsteins Verkehrsminister. (mh/ste)