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Scheuer macht Druck für Korrekturen bei Tempo-Sanktionen

01.07.2020 13:40 Uhr
Andreas Scheuer
Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) fordert von den Ländern, zügig an Korrekturen der umstrittenen neuen Regeln der refomierten StVO mitzuwirken
© Foto: Michael Kappeler/dpa/picture-alliance

Eigentlich zielte eine Reform der Verkehrsregeln vor allem auf mehr Schutz für Radler. Doch hinzugekommene schärfere Sanktionen für Raser sorgen weiter für Ärger - es geht auch um rechtliche Bedenken.

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Berlin. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer macht bei den Ländern Druck für Korrekturen an umstrittenen neuen Regeln zur Ahndung von Tempoverstößen auf den Straßen. Es gelte, rechtlichen Risiken vorzubeugen, fordert der CSU-Politiker in einem Schreiben an die Verkehrsminister der Länder, über das zuerst der „Spiegel“ und der Bayerische Rundfunk berichteten. „Ich bitte Sie inständig, an der Wiederherstellung eines systemkonformen Zustandes mitzuwirken“, heißt es in dem Brief, der auch der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Änderungen des Bundesrats bei der Reform der Straßenverkehrsordnung (StVO) hätten zu „erheblichen Ungereimtheiten im Sanktionsgefüge“ des Bußgeldkatalogs geführt, argumentiert Scheuer. Sollte dies nicht zeitnah korrigiert werden, drohten Verfahren gegen Bußgeldbescheide und möglicherweise eine erhebliche Zahl nicht vollstreckbarer Bescheide. „Dies kann keinesfalls hingenommen werden.“

Konkret geht es darum, dass seit Ende April ein Monat Fahrverbot droht, wenn man innerorts 21 Kilometer pro Stunde zu schnell fährt oder außerorts 26 km/h zu schnell. Dies war vom Bundesrat in eine StVO-Reform hineingebracht worden. Scheuer hatte bereits Mitte Mai angekündigt, diese verschärfte Regeln wieder kippen zu wollen. Um Änderungen zu erreichen, plant Scheuer eine weitere Verordnung. Dafür erwarte er Unterstützung der Länder, betonte er nun in dem Schreiben.

Rechtliche Bedenken gegen die beschlossene Neuregelung äußert auch der ADAC.

Die neue StVO war Ende April in Kraft getreten. Sie sieht strengere Regeln für Autofahrer - vor allem zum Schutz von Fahrradfahrern - vor. Zudem gibt es höhere Strafen für viele Verkehrsvergehen. (dpa/sn)

 

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KOMMENTARE


Philippe Letten

02.07.2020 - 15:23 Uhr

Eine absolute Bemessung der Überschreitung ist kompletter Unsinn. 20 km/h in einer 30er-Zone sind doch im Verhältnis viel Schlimmer aus auf einer Schnellstraße innerorts wo bis zu 60 erlaubt ist. Auf Autobahmen ist 26 km/h mehr gar ein schlechter Witz. Es gehört generell in Prozentabweichungen geregelt oder für Geschwinigkeitsbereiche getrennt dann in absoluten Werten. So könnte die Abweichung in einer 30er-Zone in 5er Schritte erfolgen und normal innerorts in 10er Schritten und außerort dann in 15er Schritten oder so.


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