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Laut ADAC: Neue Verkehrsregeln in Teilen unwirksam

01.07.2020 09:24 Uhr
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Nach Ansicht des ADAC ist in der novellierten StVO das sogenannte Zitiergebot des Grundgesetzes verletzt worden
© Foto: Frank Hörmann/Sven Simon/picture-alliance

Nach Ansicht des Automobilclubs sind die schärferen Fahrverbote in der reformierten StVO aus rechtlichen Gründen nicht gültig. Bundesverkehrsminister Scheuer hatte bereits angekündigt, die neuen Regeln wieder lockern zu wollen.

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Berlin. Neue Verkehrsregeln etwa zur Verschärfung von Fahrverboten sind nach Einschätzung des ADAC aus rechtlichen Gründen unwirksam. Offensichtlich sei in der Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) das sogenannte Zitiergebot des Grundgesetzes verletzt worden, so dass Teile der Novelle nicht wirksam sein dürften, so der ADAC. Verkehrspräsident Gerhard Hillebrand sagte der Deutschen Presse-Agentur am Mittwoch: „Das unvollständige Zitieren der Ermächtigungsgrundlage in der StVO-Novelle führt dazu, dass die Verschärfung der Fahrverbote nicht wirksam ist, die der ADAC kritisiert hatte. Wichtig ist es jetzt, die Verhältnismäßigkeit von Sanktionen wieder herzustellen und eine stärkere Differenzierung zu ermöglichen.“

Nach Rechtsauffassung des ADAC führe das unvollständige Zitieren der Ermächtigungsgrundlage dazu, dass zumindest die neuen Fahrverbote nicht wirksam seien. „In dem Dilemma liegt die Chance, zu einem ausgewogenen Verhältnis von Delikt und Sanktionen zu kommen und ein stärker abgestuftes System zu entwickeln. Diese Chance, sollten Bund und Länder gemeinsam nutzen.“

Die neue StVO war Ende April in Kraft getreten. Sie sieht strengere Regeln für Autofahrer - vor allem zum Schutz von Fahrradfahrern - vor. Zudem gibt es höhere Strafen für viele Verkehrsvergehen.

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) hatte Mitte Mai angekündigt, verschärfte Regeln zu Fahrverboten für Raser angesichts von Protesten wieder kippen zu wollen. Die Bestimmungen seien „unverhältnismäßig“. Konkret geht es darum, dass nun ein Monat Fahrverbot droht, wenn man innerorts 21 Kilometer pro Stunde zu schnell fährt oder außerorts 26 km/h. Der Bundesrat müsste einer erneuten Änderung zustimmen. (dpa/sn)

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