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Ruhezeit in der Fahrerkabine: Polizei erstattet Anzeige gegen Spedition

30.01.2018 10:45 Uhr
Ruhezeit in der Fahrerkabine: Polizei erstattet Anzeige gegen Spedition
Achtung, Kontrolle!
© Foto: Kzenon/Fotolia

Die Polizei Südhessen hat am Wochenende den Rasthof Bensheim kontrolliert. Das Speditionsunternehmen erwartet nun eine Anzeige wegen Verstoßes gegen die EU-Sozialvorschriften.

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Bensheim. Die Polizei kontrolliert aktiv, ob das Verbot des Verbringens der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit am und im Fahrzeug eingehalten wird. So hatten Beamte des Polizeipräsidiums Südhessen am vergangenen Wochenende den Rasthofs Bensheim an der A 4 unter die Lupe genommen und dabei mehrere Berufskraftfahrer entdeckt, die unter den aufgeklappten Motorhauben ihrer Sattelzugmaschinen ihr Mittagessen einnahmen. Wie sich bei der Kontrolle herausstellte, waren die Lkw-Fahrer gerade dabei, ihre gemäß EU-Verordnung vorgeschriebene regelmäßige Wochenruhezeit zu verbringen. Der europäische Gerichtshof hatte aber per Urteil verfügt, dass genau das nicht rechtens ist.

Konkret handelte es sich nach Angaben der Polizei um 34 Kraftfahrer und ebenso viele Sattelzugmaschinen einer Spedition aus Baden-Württemberg. Die Fahrer, die zuvor Transporte im Landkreis Bergstraße durchgeführt hatten, stammen alle aus dem osteuropäischen Ausland stammen und haben keinen festen Wohnsitz in Deutschland. Nach Angaben von Zeugen sei es schon seit geraumer Zeit der Fall, dass diese Spedition ihre Fahrer und Fahrzeuge am Wochenende auf dem Rasthof abstelle, berichtet die Polizei. Meist kämen die Fahrzeuge am Freitagabend an und verweilten dort dann über das Wochenende bis zum Ablauf des Lkw-Fahrverbots am Sonntagabend.

Das verantwortliche Speditionsunternehmen erwartet nun eine Anzeige wegen Verstoßes gegen die EU-Sozialvorschriften. Der Bußgeldkatalog sieht für den Unternehmer je Mitarbeiter, der seine regelmäßige wöchentliche Ruhezeit am Fahrzeug verbringen muss, einen Bußgeldsatz im vierstelligen Bereich vor. (sno)

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KOMMENTARE


Stefan Neuß

03.02.2018 - 21:08 Uhr

Und wenn ich die ruhezeit im Lkw verbringen Möchte? Wird da der Fahrer gar nicht mehr gefragt?


van der Veen

12.11.2019 - 21:13 Uhr

Kannst du machen, du darst freitag mittag um 1200 uhr das wochenende beginnen und fährst montagfrüh um 0600 uhr weiter, du musst dann nur am samstag die pause unterbrechen und arbeitszeit aufschreiben (scheibenwasser auffüllen, technische kontrolle....) sodass bis montag 0600 uhr maximal 44:59std als zusamnenhängende wochenendruhezeit aufgezeichnet werden ab der unterbrechung am samstag. Sonntag ist generelles arbeitsverbot, da darfste natürlich nicht die arbeitszeit aufzeichen. Die woche drauf musst du dann allerdings mindestens 45 std ausserhalb vom lkw machen an einem geeigneten ort (also an einem registrierten ort, zumindest in deutschland, wildcampen ist hier grundsätzlich verboten und kostet auch bussgeld).


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