Göttingen. Im Ricö-Prozess ist das Verfahren gegen den ehemaligen Fuhrparkleiter der insolventen Spedition Ricö und die beiden Mitarbeiter einer Fahrzeugprüfstelle heute mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und der betroffenen Angeklagten gegen Zahlung einer Geldbuße gemäß Paragraf 153a Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) vorläufig eingestellt worden. Das teilte die Pressesprecherin des Landgerichts Göttingen auf Anfrage der VerkehrsRundschau mit. Die Geldbuße betrage im Falle des Fuhrparkleiters 7500 Euro, für die beiden Prüfstellenmitarbeiter je 2500 Euro. Die Geldbußen seien binnen sechs Monaten zu zahlen. Nach Zahlung würden die Verfahren endgültig eingestellt. Der Hauptangeklagte ehemalige Geschäftsführer der Spedition Ricö bleibe in Untersuchungshaft, in der er sich seit März 2009 befindet. Wann insoweit ein Urteil verkündet werde, sei noch offen. Der Strafprozess gegen den Ex-Chef der mittlerweile insolventen Spedition hat Ende August dieses Jahres vor dem Göttinger Landgericht begonnen. (kap)
Ricö-Prozess: Geldbuße für Angeklagte

Das Verfahren gegen den ehemaligen Fuhrparkleiter der Spedition Ricö und zwei Mitarbeiter einer Fahrzeugprüfstelle ist gegen Zahlung einer Geldbuße vorläufig eingestellt worden.