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Rechtsblog zum AGG: Was tun gegen Scheinbewerber?

02.07.2024 10:40 Uhr | Lesezeit: 1 min
Auf einer blauen Mappe steht in Großbuchstaben "Bewerbung"
Manche Bewerber legen es mit Ihrer Bewerbung bewusst darauf an, abgelehnt zu werden. Sie verlangen in dem Fall Geld, weil sie diskriminiert worden seien. Rechtsanwalt Axel Salzmann warnt im Rechtsblog der VR vor dieser Masche (Symbolbild)
© Foto: DeinGlücksmoment/Stock.adobe.com

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz soll vor Diskriminierung schützen. Doch sogenannte „Anzeigen-Hopper“ nutzen es aus, um im Bewerbungsprozess Entschädigungen zu verlangen. Rechtsanwalt Axel Salzmann empfiehlt im VerkehrsRundschau-Rechtsblog, nicht vorschnell zu zahlen.

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Arbeitgeber dürfen Angestellte und Bewerber nicht wegen unter anderem ihres Geschlechts, Alters oder ihrer Religion benachteiligen. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) soll Menschen eigentlich davor schützen, diskriminiert zu werden. Allerdings gibt es manche Menschen, die sich auf eine Stelle absichtlich so bewerben, dass sie hoffen, abgelehnt zu werden und in dem Fall eine Entschädigung wegen Diskriminierung verlangen.

Rechtsanwalt Axel Salzmann warnt im aktuellen Rechtsblog der VerkehrsRundschau vor dieser unter dem Namen „Anzeigen-Hopping“ bekannten Masche und bringt Beispiele dafür an. Die Scheinbewerber würden unterschiedliche Gründe für ihre Diskriminierung vorschieben: wegen des Alters oder weil sie schwerbehindert sind. Vorschnell aus Angst vor einer Klage zu zahlen, sei nicht der richtige Weg, auch wenn die Gerichte im Fall einer Diskriminierungsklage sehr genau prüfen.

Abonnenten können im Profiportal VRplus frei lesen, was Arbeitgeber im Bewerbungsprozess grundsätzlich beachten sollten und welche Indizien auf einen möglichen Rechtsmissbrauch durch einen vermeintlichen „Anzeigen-Hopper“ hindeuten können.

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