Arbeitgeber dürfen Angestellte und Bewerber nicht wegen unter anderem ihres Geschlechts, Alters oder ihrer Religion benachteiligen. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) soll Menschen eigentlich davor schützen, diskriminiert zu werden. Allerdings gibt es manche Menschen, die sich auf eine Stelle absichtlich so bewerben, dass sie hoffen, abgelehnt zu werden und in dem Fall eine Entschädigung wegen Diskriminierung verlangen.
Rechtsanwalt Axel Salzmann warnt im aktuellen Rechtsblog der VerkehrsRundschau vor dieser unter dem Namen „Anzeigen-Hopping“ bekannten Masche und bringt Beispiele dafür an. Die Scheinbewerber würden unterschiedliche Gründe für ihre Diskriminierung vorschieben: wegen des Alters oder weil sie schwerbehindert sind. Vorschnell aus Angst vor einer Klage zu zahlen, sei nicht der richtige Weg, auch wenn die Gerichte im Fall einer Diskriminierungsklage sehr genau prüfen.
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