München. Aktuelle Praxisfragen aus den Bereichen LKW-Kontrolle, Lenk- und Ruhezeiten, Arbeitsrecht sowie Ladungssicherung beantwortet wieder der VerkehrsRundschau-Ratgeber „Kontrollpraxis“. Der vierte Teil des jährlich erscheinenden Ratgeber-Serie beantwortet wieder viele Fragen von Spediteuren und LKW-Fahrern, die im Verlag Heinrich Vogel (Herausgeber der VerkehrsRundschau) in den vergangenen Monaten eingegangen sind.
So lautete beispielsweise ein Frage: Ich habe ja schon mal eine Strafe bekommen, weil mein LKW zu schwer war. Aber jetzt habe ich Ärger, weil eine Achse zu wenig Gewicht hatte. Hat die Polizei damit wirklich Recht?
Antwort: Ja, hat sie! Genauso wie es zulässige maximale Achslasten gibt, definiert der Gesetzgeber erlaubte minimal Achslasten, um die einwandfreie Lenkbarkeit und Traktion eines Fahrzeugs sicherzustellen. Die Achslasten selbst regelt § 34 der StVZO. Die wichtigste ist unter anderem die maximale Achslast einer Antriebsachse von 11,5 Tonnen. Bezüglich der minimalen Achslast schreibt § 34 vor: „Bei LKW (solo, Sattel-/Gliederzug) darf das Gewicht auf der oder den Antriebsachsen im grenzüberschreitenden Verkehr nicht weniger als 25 Prozent des Gesamtgewichtes des Fahrzeugs oder der Fahrzeugkombination betragen.
Der Ratgeber "Kontrollpraxis 4" liegt der VerkehrsRundschau 34/35 vom 22. August 2014 bei. E-Paper- und Premium-Abonnenten können sich das PDF kostenlos downloaden.
PDF-Download KontrollPraxis 4 (2015) unter www.verkehrsrundschau.de/dokumente