Wiesbaden. Verursacht ein Fahrzeug mit Anhänger einen Unfall, muss ab dem 17. Juli die Versicherung des Zugfahrzeughalters zahlen. Diese Gesetzesreform betrifft auch Auflieger von Sattelzügen. In den vergangenen zehn Jahren war die Haftungsfrage deutlich komplizierter: Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs mussten sich die Versicherung des Zugfahrzeuges und des Anhängers bei einem Unfall die Kosten teilen.
R+V-Versicherung senkt Preise
Nach dem neuen Gesetz wird der Versicherer des Anhängers nur noch zur Kasse gebeten, wenn die überwiegende Unfallursache beim Anhänger liegt – beispielsweise, weil ein Reifen platzt. Für Versicherer ergibt sich durch die neue Rechtslage weniger bürokratischer Aufwand. Die R+V Versicherung, zu der auch der Transport- und Kfz-Versicherer Kravag gehört, senkt deshalb die Haftpflicht-Tarifbeiträge für Anhänger in dem Kfz-Tarif, der zum 1. Juli 2020 eingeführt worden ist. Die günstigeren Prämien für Anhänger würden nur für den neuen Tarif und selbstverständlich auch für Kravag-Kunden gelten, teilte eine Sprecherin auf Nachfrage mit. (akw/ag