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Postdienstleister und Transportunternehmer hinterziehen Sozialabgaben

17.07.2020 11:49 Uhr
Postdienstleister und Transportunternehmer hinterziehen Sozialabgaben
Bei einem Postdienstleister stellten die Zöllner fest, dass mehrere Beschäftigte keinen Arbeitslohn erhielten, tatsächlich geleistete Arbeitsstunden nachträglich gekürzt und nicht gewährte Pausenzeiten eingetragen wurden
© Foto: picture alliance/Oliver Berg/dpa

Das Amtsgericht Regensburg verurteilte die Verantwortlichen der jeweiligen Firmen zu Geldstrafen.

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Regensburg. Noch vor den Einschränkungen, die die Corona-Krise für die gesamte Wirtschaft mit sich brachte, offenbarten Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg, Dienstort Weiden, dass Postdienstleister und Transportunternehmer Sozialabgaben hinterziehen. Das Amtsgericht Regensburg verurteilte die Verantwortlichen der jeweiligen Firmen zu Geldstrafen.

Arbeitsstunden nachträglich gekürzt

So unterließ es ein im Raum Weiden ansässiger Postdienstleister in einem Zeitraum von sechs Jahren bei insgesamt 300 Gelegenheiten mehrere Arbeitnehmer ordnungsgemäß bei den für den Einzug von Sozialabgaben zuständigen Stellen anzumelden. Zusätzlich stellten die Zöllner fest, dass mehrere Beschäftigte keinen Arbeitslohn erhielten, tatsächlich geleistete Arbeitsstunden nachträglich gekürzt und nicht gewährte Pausenzeiten eingetragen wurden. Auch wurde zum Teil tatsächliche geleistete Arbeitszeit nicht im vollem Umfang entlohnt und Ehepartner von Arbeitnehmern auf geringfügiger Basis angemeldet, obwohl diese nie für die Firma tätig gewesen sind. Damit wurde der tatsächliche Lohnanspruch der jeweiligen Arbeitnehmer verschleiert (Lohnsplitting). Die vorenthaltenen Beiträge zur Sozialversicherung betragen rund 28.000 Euro. Das Amtsgericht Regensburg verhängte gegen den Firmeninhaber eine Geldstrafe in Höhe von 170 Tagessätze zu je 55 Euro.

Löhne teilweise schwarz ausbezahlt

Auch ein im Landkreis Amberg-Sulzbach ansässiger Transportunternehmer unterließ es, mehrere Beschäftigte ordnungsgemäß bei den Sozialversicherungen anzumelden, die Löhne wurden teilweise schwarz ausbezahlt. Die den Sozialversicherungen vorenthaltenen Beiträge belaufen sich auf rund 14.500 Euro, das Amtsgericht Regensburg setzte eine Geldstrafe in Höhe von 140 Tagessätzen zu je 50 Euro fest. (dpa/akw)

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