Wien. Österreichs Speditionsbranche nimmt sich beim Zollabfertigungsgeschäft nach Zollverfahren 42 immer stärker aus dem Geschäft. Der Grund dafür: Die riskanten Haftungsbedingungen, an denen das Wiener Finanzministerium nichts zu Gunsten der Spediteure ändern will. Das Risiko besteht darin, dass den Spediteuren sehr hohe Strafen durch die Vorschreibung der Einfuhrumsatzsteuer und Zölle drohen, wenn sie Opfer unredlicher Machenschaften werden. Zum Beispiel dann, wenn ein Kunde die Erwerbssteuer in einem anderen EU-Land nicht entrichtet. Durch den Zwang zur indirekten Vertretung haftet der Spediteur als Solidarschuldner für Zoll und Einfuhrumsatzsteuer.
Das ist vielen österreichischen Spediteuren zu gefährlich, weshalb immer weniger Firmen bereit sind, eine Zollabfertigung nach Verfahren 42, auch Fiskalverzollung genannt, durchzuführen. Es gab bereits einige Fälle „die uns veranlassen, auf eine Änderung der Rechtslange hinzuwirken“, erklärte Sandra Huber, Geschäftsführerin des Fachverbandes Spedition und Logistik in der Wirtschaftskammer Österreich gegenüber der VerkehrsRundschau. Durch die starre Haltung des österreichischen Finanzministeriums droht ein bislang für die Spediteure tragfähiges Modell zum Erliegen zu kommen. Denn trotz vielen Gesprächen und schriftlichen Eingaben stelle sich die Bürokratie bisher taub, bedauerte Huber. (mf)