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Nutzung von Mautdaten für Strafverfolgung in der Diskussion

21.06.2017 11:23 Uhr
Nutzung von Mautdaten für Strafverfolgung in der Diskussion
Sollen die Daten der Lkw-Maut auch zur Aufklärung schwerer Straftaten verwendet werden dürfen? Darüber wird aktuell kontrovers diskutiert
© Foto: Picture-Alliance/holger Hollemann

Die Justizminister treffen sich in der Pfalz und sprechen auch über die innere Sicherheit. Ein Vorschlag zur Verwendung von Mautdaten stößt auf Skepsis beim Chef der Ministerrunde.

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Deidesheim. Unter den Justizministern der Länder ist eine Diskussion über die Nutzung von Lkw-Mautdaten zur Aufklärung schwerer Straftaten entbrannt. Kurz vor Beginn der Ministerkonferenz an diesem Mittwoch im pfälzischen Deidesheim unternahm der baden-württembergische Ressortchef Guido Wolf (CDU) einen entsprechenden Vorstoß. Der Vorsitzende der Justizministerkonferenz, der Rheinland-Pfälzer Herbert Mertin (FDP), wandte sich allerdings dagegen. Bislang dürfen die Daten nur für die Überwachung der Maut-Gesetze genutzt werden. Im Fall einer bei Freiburg ermordeten Joggerin hatten neben DNA-Analysen aber auch Lastwagen-Mautdaten aus Österreich auf die Spur eines Verdächtigen geführt.

„Bei genau bezeichneten Kapitalverbrechen erscheint es durchaus erwägenswert, den Ermittlungsbehörden den eng begrenzten Zugriff auf Mautdaten zu gestatten”, sagte der Stuttgarter Minister Guido Wolf (CDU) der „Rheinischen Post” (Mittwoch). „Ich könnte mir vorstellen, den Zugriff ausschließlich bei schwersten Straftaten nach einer richterlichen Entscheidung zu erlauben.” Der Mainzer Minister Mertin sagte dagegen der Deutschen Presse-Agentur: „Als die Maut eingeführt wurde, wurde Stein und Bein geschworen, dass die Daten nur zu Abrechnungszwecken verwendet werden sollen.” Er warnte: „Diesen Schwur von damals gegenüber den Bürgern will man jetzt brechen.”

Angesichts der Grundrechte, besonders auf Freizügigkeit, sei es nicht ganz einfach, plötzlich eine flächendeckende Kontrolle zuzulassen. „Das Bundesverfassungsgericht ist da nicht sehr großzügig. Wenn einmal Daten zu bestimmten Zwecken gesammelt worden sind, dürfen sie grundsätzlich auch nur für diese Zwecke verwendet werden”, erklärte Mertin. Er gehe davon aus, dass der Vorschlag „sehr kontrovers” diskutiert werde. „Es könnte möglicherweise zu dem Ergebnis kommen, dass man die Nutzung für ganz besonders schwere Straftaten - wie Mord - ermöglicht. Einen konkreten Vorschlag gibt es hierzu aber noch nicht.” (dpa)

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