München. Gerichte können Blutwerte von Autofahrern wegen Verdachts auf Drogenkonsum auch ohne richterliche Anordnung verwerten. Das Amtsgericht München verurteilte jetzt einen 24-jährigen Münchner zu einer Geldbuße von 500 Euro und einem Monat Fahrverbot – er hatte am Vortag einer Polizeikontrolle vier bis fünf Joints geraucht. Das am Montag veröffentlichte Urteil ist rechtskräftig.
Der Mann war im Juni 2014 in eine Verkehrskontrolle geraten und den Polizeibeamten wegen seiner zitternden Hände und seiner geröteten, glasigen Augen aufgefallen. Er gab den Drogenkonsum zu und willigte zunächst in die Blutabnahme ein. Nach dem Eintreffen am Institut für Rechtsmedizin verweigerte er die Tests. Daraufhin ordnete einer der Polizeibeamten sofort die Blutentnahme gegen den Willen des Münchners an, da der Zeitverlust bei Einholung der richterlichen Entscheidung die Blutentnahme verzögern und damit den Beweiswert gefährden würde.
Das Gericht entschied, dass der Blutwert verwertet werden durfte. Die Anordnung der Blutentnahme sei nicht unter willkürlicher Umgehung der richterlichen Entscheidungsbefugnis erfolgt, sondern aufgrund sachlicher Erwägungen. (dpa)
Urteil vom 14.04.2015,
Aktenzeichen: 953 OWi 434 Js 211506/14