Montreal. Der gewerbliche Transport von Lithium-Ionen-Batterien (UN3480) als Fracht im Laderaum von Passagierflugzeugen ist ab sofort verboten. Grund dafür ist die erhöhte Brandgefahr, weil diese sich zwischen dem Gepäck in der Vergangenheit mehrmals selbst entzündet haben. Das Verbot ist zum 1. April in Kraft getreten und gilt zunächst bis 2018. Das beschloss kürzlich die Internationale Zivilluftfahrtorganisation (ICAO), wie die Internationale Luftverkehrs-Vereinigung (IATA) mitteilte. Tests hätten ergeben, dass die standardmäßig vorhandenen Feuerschutzanlagen in Passagierflugzeugen die dadurch ausgelösten Brände nicht löschen konnten. Spediteure und Absender müssen darauf achten, dass diese Güter das Label „Air Cargo Only“ tragen.
Ausgenommen von dem neuen Verbot ist der Belly-Fracht-Transport der Lithium-Ionen-Batterien (UN3480) in Geräten wie Laptops. Im Gepäck von Reisenden und in Frachtflugzeugen sind diese Güter weiterhin erlaubt. Als reine Luftfracht dürfen sie allerdings künftig lediglich dann transportiert werden, wenn ihr Ladezustand maximal 30 Prozent der Gesamtkapazität beträgt. Zudem ist es dem Absender nun nicht erlaubt, mehr als eine Lithium-Ionen-Batterie (UN 3480) oder Lithium-Metall-Batterie (UN 3090) pro Packstück zum Transport zu übergeben.
Der Deutsche Speditions- und Logistikverband rät Spediteuren, sich vom Versender die Einhaltung der Regelungen bestätigen lassen, denn es sei gut möglich, dass später auch der Spediteur belangt wird, sofern es zu Unstimmigkeiten kommt. (ag)
Die genauen Anweisungen finden Sie in einem IATA-Schreiben unter folgendem Link: http://www.iata.org/whatwedo/cargo/dgr/Documents/lithium-battery-update.pdf