Berlin. Gemeinsam mit Rheinland-Pfalz hat Bayern am 18. März einen eigenen Entwurf einer Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) in den Bundesrat eingebracht. Der Verordnungsantrag der beiden Bundesländer unterscheidet sich von dem noch immer nicht endgültig verabschiedeten Entwurf der Bundesregierung aus dem Jahr 2014 in erster Linie im Hinblick auf die Regelung für sogenannte JGS-Anlagen (Jauche, Gülle und Silagesickersäfte). Das bedeutet, die übrigen Vorschriften sind bis auf geringfügige redaktionelle Anpassungen unverändert – auch diejenigen über Umschlaganlagen des kombinierten Verkehrs im Hinblick auf die Anforderungen an die Rückhaltung.
Zuletzt war offen, ob die AwSV überhaupt noch in Kraft tritt oder der „industrielle Teil“ vom „landwirtschaftlichen Teil“ getrennt wird, damit zumindest die Regelungen aus dem erstgenannten Teil, über die bereits Einigung besteht, in Kraft treten können. Mit der Landesinitiative wollen Bayern und Rheinland-Pfalz nun das festgefahrene Verfahren zum Erlass einer bundeseinheitlichen Anlagenverordnung wieder in Gang zu bringen. Die modifizierte AwSV könnte frühestens zum 1. September in Kraft. Dieser Termin lässt sich aber nur dann einhalten, wenn der Entwurf von Bayern und Rheinland-Pfalz bereits in der Bundesratssitzung am 22. April verabschiedet und im Mai im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird. (ag)