Berlin. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat die Laufzeit des Programms „Bildungsprämien“ bis zum 30. Juni 2014 verlängert. Darauf weist der Deutsche Spedtitions- und Logistikverband (DSLV) hin. Mit der Bildungsprämie unterstützt der Bund finanziell die individuelle berufliche Weiterbildung.
Das Programm setzt sich aus zwei Maßnahmen zusammen: dem Prämiengutschein und dem Weiterbildungssparen. Beim Prämiengutschein übernimmt der Staat zur Hälfte die Gebühren für Weiterbildungskurse und Prüfungen, und zwar bis 500 Euro. Er richtet sich an Selbstständige und Angestellte, die mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten und deren jährliches Einkommen maximal 20.000 Euro beträgt. Unabhängig vom Einkommen ist dagegen das Weiterbildungssparen. Dabei steht Arbeitnehmern Guthaben, das sie nach dem Vermögensbildungsgesetz angespart haben, vorzeitig für Weiterbildungszwecke zur Verfügung, ohne dass die Arbeitnehmersparzulage verloren geht.
Der DSLV weist allerdings darauf hin, dass die Bildungsprämie keine Kosten für vorgeschriebene Weiterbildungen wie die Berufskraftfahrerqualifizierung abdeckt. Förderfähig sei dagegen zum Beispiel der Ersterwerb eines Staplerscheins. (ks)