Berlin. Die Richtlinien für die Kenntlichmachung überbreiter und überlanger Straßenfahrzeuge sowie bestimmter hinausragender Ladungen sind überarbeitet worden. Darauf machte jetzt die Bundesfachgruppe Schwertransporte und Kranarbeiten (BSK) aufmerksam. Demnach wurden die neuen Kenntlichmachungs-Richtlinien im Verkehrsblatt vom 30. April 2015 veröffentlicht und sind damit bereits in Kraft.
Unter anderem sind die Mittel zur Kenntlichmachung der Lkw dem Stand der Technik angepasst worden. Wer Groß- und Schwertransporte durchführt, hat dadurch mehr Auswahl. Weiterhin wird nun zwischen der Kenntlichmachung von überbreiten Fahrzeugen ohne Ladung und der von hinausragender Ladung unterschieden. Die alten Richtlinien stammten aus dem Jahr 1962 und wurden zuletzt 1983 geändert. (ag)