Berlin. Arbeitgeber und Beschäftigte müssen sich ab Sonntag auf neue Bedingungen zum Corona-Schutz am Arbeitsplatz einstellen. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch eine Verordnung des Bundesarbeitsministeriums dazu abgesegnet. Diese sieht vor, dass Arbeitgeber vom 20. März an selbst die Gefährdung durch das Virus einschätzen und in einem betrieblichen Hygienekonzept Maßnahmen zum Infektionsschutz festlegen. Damit sind die Corona-Schutzmaßnahmen nicht mehr unmittelbar per Arbeitsschutzverordnung vorgeschrieben.
Die Betriebe können ab dem 20. März über Basisschutzmaßnahmen wie das Tragen von Masken selbst entscheiden. Wie mehrere Medien berichten, sollen Unternehmen beispielsweise auch prüfen, ob sie den Beschäftigten einen Corona-Test pro Woche anbieten, ob sie Schutzmasken bereitstellen und ob Beschäftigte im Homeoffice arbeiten sollen. Bei ihrer Abwägung sollen die Arbeitgeber das regionale Infektionsgeschehen berücksichtigen. Die neuen Regeln gelten zunächst bis einschließlich 25. Mai dieses Jahres.
Neu ist ab Sonntag auch, dass ein Homeoffice-Angebot nur noch als Möglichkeit vorgesehen ist: "Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung, sondern der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, seinen Beschäftigten Homeoffice anzubieten", heißt es. Die Arbeitgeber müssen ihren Beschäftigten aber weiterhin ermöglichen, sich während der Arbeitszeit gegen Corona impfen zu lassen. (sn/dpa)