Köln. Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) stellt im Rahmen des De-Minimis-Förderprogramms ein neues Formular für die Abrechnung von längerfristigen Verträgen mit gleichlautenden Raten zur Verfügung. Über die sogenannte Anlage 5 informierte die Behörde jetzt den Deutschen Speditions- und Logistikverband (DSLV). Diese soll demzufolge die Angaben zur Abrechnung einzelner Raten unter Nummer 2 im Verwendungsnachweis beziehungsweise der Anlage 1 vereinfachen.
Sofern der Antragsteller identische Raten (Zahlungen) im Rahmen eines längerfristigen Vertrags abrechnen möchte, reicht es laut dem DSLV künftig aus, pro Maßnahmenkategorie den Gesamtbetrag aller abzurechnenden Raten (Spalte 8) einmalig in Ziffer 2 zu erfassen. Dabei seien die weiteren Angaben (Spalte 4 bis 7) lediglich zur ersten Rate (Zahlung) anzugeben. Für die gleichlautenden weiteren Raten ist demnach Anlage 5 zu benutzen. Damit ist es nicht mehr erforderlich, jede einzelne Rate je Maßnahmenkategorie separat einzutragen.
Die Anlage 5 ist nach Verbandsangaben für jeden längerfristigen Vertrag (Miete/Leasing/Mietkauf) mit unterschiedlichen Vertragsmodalitäten (Zahldatum, Höhe der Rate, Umfang der förderfähigen Produkte) separat zu verwenden. Zur Erläuterung, wie die Anlage 5 konkret zu verwenden ist, hat das BAG auf seiner Internetseite ein Beispiel eingestellt. (ag)